Geplante Gebührenänderung für Personalausweise

3. Feb. 2026

Der Gemeindeverwaltung wurde am 02.02.2026 mitgeteilt, dass der Bundesrat am 30. Januar 2026 der Verordnung VerwaltEntlastVO zugestimmt hat.

Die nachfolgende Änderung ist, nach Verkündung im BGBl, am 07. Februar 2026 geplant.

Dies beinhaltet die Gebührenerhöhung für die Ausstellung eines Personalausweises, um eine kostendeckende Arbeit zu ermöglichen:

  • Von 37,00 Euro auf 46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
  • von 22,80 Euro auf 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren