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Aufgrund der anhaltenden winterlichen Wetterverhältnisse möchte die Gemeinde Saal a.d.Donau erneut an die Vorgaben zur Räum- und Streupflicht erinnern:
Nach der geltenden Gemeindeverordnung haben im Winter die Straßenanlieger die Gehwege am Fahrbahnrand zu räumen und zu streuen. Diese Verpflichtung besteht an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr. An Straßen, an denen kein Gehweg vorhanden ist, muss der Anlieger eine mindestens ein Meter breite Gehbahn am Straßenrand räumen und streuen.
Die Gemeinde Saal a.d.Donau weist darauf hin, dass ein Räum- und Streudienst in den Straßen nur dann durchgeführt werden kann, wenn ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge mit einer Schildbreite von 3,00 m möglich ist. Insbesondere wird darum gebeten nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie in Wendehämmern zu parken. Das Rückwärtsfahren mit Räumfahrzeugen stellt eine erhebliche Gefahr dar und verzögert die Arbeiten. Die Gemeinde bittet daher die Bevölkerung, die Autos möglichst auf eigenen Hofflächen zu parken oder aber in jedem Falle nur eine Straßenseite zu benutzen. Bei Behinderungen kann die Gemeinde in den jeweiligen Straßen keinen Winterdienst durchführen.
Aus gegebenen Anlass möchten wir weiterhin darüber informieren, dass der Schnee von den privaten Einfahrten nicht auf die Straßen hinausgeräumt werden darf. Bitte lagern Sie diesen Schnee innerhalb Ihres eigenen Grundstücks.
Die Gemeinde Saal a.d.Donau bedankt sich für Ihre Mithilfe.
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