Winterdienst in der Gemeinde Saal a.d.Donau
Winterdienst
Zu Beginn des Winters möchten wir darauf aufmerksam machen, dass ein Räum- und Streudienst in den Straßen nur dann durchgeführt werden kann, wenn ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge mit einer Schildbreite von 3 m möglich ist.
Insbesondere bitten wir nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie in Wendehämmern zu parken. Das Rückwärtsfahren mit Räumfahrzeugen stellt eine erhebliche Gefahr dar und verzögert die Arbeiten.
Die Gemeinde bittet daher die Bevölkerung, die Autos möglichst auf eigenen Hofflächen zu parken oder aber in jedem Falle nur eine Straßenseite zu benutzen.
Bei Behinderungen kann die Gemeinde in den jeweiligen Straßen keinen Winterdienst durchführen.
Räum und Streupflicht
Nach der geltenden Gemeindeverordnung haben im Winter die Straßenanlieger die Gehwege am Fahrbahnrand zu räumen und zu streuen.
Diese Verpflichtung besteht an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
An Straßen, an denen kein Gehweg vorhanden ist, muss der Anlieger eine Gehbahn am Straßenrand räumen und streuen.