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Aus gegebenen Anlass möchte die Gemeinde Saal a.d.Donau darauf hinweisen, dass die Pumptrackanlage längstens bis 20 Uhr geöffnet ist.
Über 20:00 Uhr hinaus, darf die Pumptrackanlage nicht genutzt werden! Die Öffnungszeiten beruhen auf Vorgaben zum Immissionsschutz und sind zwingend zu beachten!
Insbesondere ist es verboten an der Pumptrackanlage offenes Feuer zu entzünden und dort zu nächtigen. Geltende Verhaltensregeln für die Pumptrackanlage können der Beschilderung vor Ort sowie der öffentlichen Einrichtungs- und Verkehrsanlagensatzung der Gemeinde Saal a.d.Donau entnommen werden. Zuwiderhandlungen können jeweils mit einem Bußgeld von bis zu 2.500,00 € geahndet werden.
Anlässlich der vergangenen Fälle von Vandalismus am Bewegungspark und der Pumptrackanlage sowie der zunehmenden Beschwerden über nächtliche Lärmbelästigungen, werden ab sofort gezielte Kontrollen veranlasst. Die Gemeinde Saal a.d.Donau weist ausdrücklich daraufhin, dass beim Nachweis von Zuwiderhandlungen auch gegen Minderjährige ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Eltern von strafunmündigen Kindern können bei Verletzung der Aufsichtspflicht zivilrechtlich belangt werden.
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