Bürgerinformation zur Rattenbekämpfung
Haus- und Wanderratten sind wegen der Gefahr der Krankheitsübertragung auf Menschen Gesundheitsschädlinge im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (§ 2 Nr. 12 IfSG). Abwehrmaßnahmen sind grundsätzlich Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer.
Helfen Sie, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt:
Zur Bekämpfung haben sich eine Reihe vorbeugender Maßnahmen bewährt:
· Einwanderungsmöglichkeiten für Ratten in Kellern und Dachböden verschließen.
· Vorhandene Öffnungen in den Wänden verschließen.
· Wasserabflüsse vergittern, unbenutzte Abflüsse zumauern.
· Essensreste und tierische Abfälle in die Biotonne, nicht auf den Hauskompost und nicht in die Toilette werfen.
· Tierfutter nicht offen stehen lassen und Futternäpfe nach dem Füttern reinigen.
· Entdeckte Fraß-, Nage-, Kotspuren und Nagetierhaare entfernen.
· An Rattennestern handelsübliche Fallen aufstellen und über mehrere Monate betreiben.
· Hauskatzen Zutritt zu den betroffenen Flächen und Räumen ermöglichen.
· Gelbe Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich lagern.
· Keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen füttern.
· Offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern verschließen
· Abfallbehälter fest verschlossen halten. Defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen lassen