Flächennutzungsplan / Bebauungspläne
Allgemeine Hinweise:
§ 4a Abs. 4 Baugesetzbuch fordert, dass die planende Gemeinde den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet der Gemeinde einstellt und über das Zentrale Landesportal (Link hierzu: http://www.bauleitplanung.bayern.de/) zugänglich macht. Zur Einstellung in das Gemeinde-Internet genügt, wenn die Unterlagen für die Öffentlichkeit auffindbar und abrufbar sind.
Die Gemeinde Saal a.d.Donau kommt der gesetzlichen Verpflichtung mit der Einstellung der Unterlagen in der Rubrik „Gemeinde/Bauen & Wohnen/Flächennutzungsplan/Bebauungspläne“ nach.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
Näheres zu „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“ finden Sie hier.
Hinweis zu der Einsichtmöglichkeit in DIN-Normen, VDI-Richtlinien und weitere, für die Bauleitverfahren einschlägige, Vorschriften:
Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Einsichtnahme in die in den Bauleitverfahren aufgeführten, einschlägigen Vorschriften nur im Rathaus möglich. Eine Veröffentlichung im Internet kann nicht erfolgen. Die Vorschriften können im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Donau – Bahnhofsgebäude – Bauamt, Bahnhofstr. 39, 1. Stock, 93342 Saal a.d.Donau, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Gesonderte Termine außerhalb der Geschäftszeiten können vereinbart werden. Auch ein barrierefreier Zugang kann ermöglicht werden. Um Terminabsprache wird gebeten (Frau Arnold, Tel. 09441/681/28).
Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Donau
-Bahnhofsgebäude-
Bahnhofstr. 39, 1. Stock
93342 Saal a.d.Donau
Allgemeine Hinweise, Erklärungen und Rechtsgrundlagen zu Bebauungsplänen finden Sie im Bayerischen Behördenwegweiser hier.
Allgemeine Hinweise, Erklärungen und Rechtsgrundlagen zu Flächennutzungsplänen finden Sie im Bayerischen Behördenwegweiser hier.